HBL
Stellungnahme der Handball-Bundesliga GmbH

Die unabhängige Lizenzierungskommission des HBL e. V. sieht unter Berücksichtigung der im laufenden Lizenzierungsverfahren durch den HSG Nordhorn e. V. und ihren wirtschaftlichen Träger der HSG Nordhorn-Lingen GmbH vorgelegten Unterlagen sowie nach einem heutigen Lizenzgespräch mit deren Vertretern dringenden und kurzfristigen Handlungs- und Klärungsbedarf.
Die Lizenzierungskommission des HBL e. V. verpflichtet den HSG Nordhorn e. V. und ihren wirtschaftlichen Träger HSG Nordhorn-Lingen GmbH mit sofortiger Wirkung zu folgenden Auflagen:
1. Kurzfristiger Nachweis der Abdeckung der ermittelten Liquiditätsunterdeckung
2. Monatliche Vorlage der Liquiditäts- und. Ertragsplanungen für die gesamte Spielzeit 2026/27
3. Begrenzung der Personalausgaben für die Saison 2026/27 mit der Maßgabe, dass weitergehende Verpflichtungen nur nach Genehmigung durch die Lizenzierungskommission möglich sind
Die Lizenzierungskommission hat den HSG Nordhorn e. V. weiterhin darauf hingewiesen, dass der Abzug von 6 Pluspunkten für das Spieljahr 2026/27 beabsichtigt ist. Die lizenzrechtlichen Vorgaben sehen vor, dass dem Lizenznehmer vor der endgültigen Entscheidung zunächst noch einmal rechtliches Gehör eingeräumt wird.
Den Entscheidungen der Lizenzierungskommission liegt zugrunde, dass nach heutigem Kenntnisstand nicht unerhebliche Abweichungen gegenüber den im Frühjahr 2026 von dem HSG Nordhorn e. V. im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2026/27 gemachten Angaben bestehen.
Weitergehende Angaben werden aufgrund der Vertraulichkeit des Lizenzierungsverfahrens nicht gemacht.
Köln, den 22.07.2026











