Deswegen wirft Kay Holm, Leiter Lehre im Schiedsrichterwesen des DHB, einen Blick in die HBL-Richtlinie zur Nutzung des Videobeweises (dessen Regularien auf den IHF- und EHF-Richtlinien basieren, Änderungen/Anpassungen seitens des DHB-Schiedsrichterwesens gibt es keine) und gibt Einblicke, welche Linie die HBL-Schiedsrichter bei der Nutzung haben.
In diesen elf Fällen darf der Videobeweis genutzt werden
1. Tor oder kein Tor – wurde die Linie vollständig überquert?
Ein häufiger Anwendungsfall betrifft die Frage, ob der Ball die Torlinie vollständig überquert hat oder nicht. Ist sich das Schiedsrichter-Team unsicher, kann die Szene per Videobeweis überprüft werden. Die Unparteiischen können beim Blick auf den Bildschirm beidseitig die Kamerabilder aus dem Lattenkreuz verwenden und haben somit den besten Blickwinkel auf die Torlinie.
2. Tor oder kein Tor - war die Zeit bereits abgelaufen?
Manchmal fällt ein Tor genau mit dem Signal zum Ende der Spielzeit zusammen. Der Videobeweis kann genutzt werden, um festzustellen, ob die Spielzeit bereits abgelaufen oder das Spiel unterbrochen war, bevor der Ball die Torlinie vollständig überschritten hat. "Es geht dabei um das Ende der Spielzeit, also um die Frage, ob der Ball vor der ersten Halbzeit, der zweiten Halbzeit und gegebenenfalls vor Ende von Halbzeiten in der Verlängerung die Linie überquert hat", erklärt Kay Holm, Leiter Lehre Schiedsrichterwesen beim DHB. "Dabei sehen die Schiedsrichter auf den Kamerabildern des Videobeweises die synchronisierte Spielzeit mit dem Kampfgericht-Tisch."
Diese Synchronisation wird vor dem Spiel getestet, funktioniert das technisch nicht, wird das in der Technischen Besprechung vor dem Spiel thematisiert und die Schiedsrichter wissen, dass sie in diesem Anwendungsfall den Videobeweis nicht verwenden können.
3. Schwerwiegende Aktionen außerhalb des Blickfelds
Nicht jede Unsportlichkeit oder Regelwidrigkeit findet direkt vor den Augen der Schiedsrichter statt. Passieren schwerwiegende und unfaire Aktionen ohne Ball außerhalb ihres Sichtfelds, darf der Videobeweis herangezogen werden. "In diesem Fall dürfen die Delegierten eingreifen und die Schiedsrichter darauf aufmerksam machen, dass eine womöglich grob unsportliche Situation außerhalb ihres Sichtfeldes zum Beispiel im Rücken des Feldschiedsrichters oder Bankbereich geschehen ist", erklärt Kay Holm. "Es handelt sich hierbei um Situationen, die potenziell eine Rote oder Blaue Karte nach sich ziehen."
4. Die richtige Rückennummer bei einer Roten Karte
Steht eine Disqualifikation im Raum, kann der Videobeweis helfen, den fehlbaren Spieler eindeutig zu identifizieren. So wird sichergestellt, dass die richtige Rückennummer erfasst wird. Wichtig ist hierbei: Liefern die Bilder keine eindeutige Lage, ist die Wahrnehmung der Schiedsrichter für die Entscheidung maßgebend.
5. Konflikte und Rudelbildungen auf dem Spielfeld
Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen mehreren Spielern und die Schiedsrichter können nicht eindeutig erkennen, wer welche Rolle gespielt hat, dürfen sie die Video-Bilder zur Klärung nutzen. So kann beispielsweise auch ermittelt werden, ob ein oder mehrere Spieler bestraft werden müssen.
6. Verdacht auf Wechselfehler
Unter bestimmten technischen Voraussetzungen kann der Videobeweis auch bei Wechselfehlern eingesetzt werden, wenn das Kampfgericht den Verstoß nicht eindeutig identifizieren konnte. "Da derzeit in der HBL keine Kameras am Kampfgericht-Tisch montiert sind, findet dieser Fall keine Anwendung", erklärt Kay Holm.
7. Simulation erkennen
Täuscht ein Spieler möglicherweise eine Regelwidrigkeit seines Gegenspielers vor oder die Schiedsrichter sind sich unsicher, ob eine progressive Bestrafung gerechtfertigt ist, können sie die Szene noch einmal prüfen. Häufig handelt es sich dabei um vorgetäuschte Gesichtstreffer im Zweikampf. "Es geht bei diesem Anwendungsfall des Videobeweises um die Imagepflege unserer Sportart", erklärt Kay Holm. "Es soll verhindert werden, dass Sportler durch eine Vortäuschung zum Ziel kommen."
Entscheidend hierbei ist, dass die Schiedsrichter zunächst selbstständig zu der Wahrnehmung kommen, dass eine Simulation vorliegen könnte, und diesen Eindruck bei Unsicherheit durch den Videobeweis überprüfen. "Wenn im Video beispielsweise eindeutig zu sehen ist, dass kein Gesichtstreffer vorliegt, der Spieler sich aber das Gesicht gehalten hat, dann bekommt er eine Zeitstrafe", so Holm.
8. Die richtige persönliche Strafe finden
Bei bestimmten Vergehen nach Regel 8 (Bewertung von unsportlichen Verhaltensweisen und Fouls gegen Gegenspieler) können Zweifel bestehen, ob eine Zwei-Minuten-Strafe ausreicht oder eine Disqualifikation ausgesprochen werden muss. Der Videobeweis hilft dabei, die Schwere des Vergehens korrekt einzuordnen und soll genommen werden, wenn die Schiedsrichter unsicher sind, ob sie eine Disqualifikation aussprechen sollen.
"Die Überprüfung, ob für ein Foul eine Zeitstrafe oder eine Disqualifikation auszusprechen sind, ist der häufigste Fall der Anwendung des Videobeweises" sagt Kay Holm. "Die klare Vorgabe an die Schiedsrichter ist aber: Das Vergehen muss im Bereich der Roten Karte sein, wenn die Schiedsrichter nicht einen klaren Verdacht auf Disqualifikation haben, sollen sie den Videobeweis auch nicht bemühen, sondern zügig eine Zeitstrafe anzeigen."
9. Spielentscheidende Szenen in den letzten 30 Sekunden
"In den letzten 30 Sekunden haben wir nicht nur hinsichtlich des Videobeweises ein anderes Regelwerk", stellt Kay Holm klar. "Wir wollen maximal mögliche Gerechtigkeit herstellen und deswegen sieht das Regelwerk für die letzten 30 Sekunden einer Partie eine besondere Handhabe des Videobeweises vor." Denn, wenn eine Szene spielentscheidenden Charakter hat, es also unentschieden steht oder eine Mannschaft mit einem Tor führt, dann sollen die Schiedsrichter – das ist klare Linie des DHB-Schiedsrichterwesens – diese Entscheidungen mit dem Videobeweis überprüfen.
Auch solche Situationen beziehungsweise mögliche Regelverstöße, die sie vorher, also außerhalb der letzten 30 Sekunden nicht überprüfen dürfen, wie beispielsweise Übertreten, Schrittfehler oder Stürmerfoul. Wichtig zu wissen ist, dass dabei die konkrete zu überprüfende Szene bewertet wird und die unmittelbare Aktion zuvor.
Erkennen die Schiedsrichter bei einer dieser Szenen eine Regelwidrigkeit, müssen sie diese auch ahnden. Aktionen, die noch weiter vor der zu prüfenden Aktion liegen, kommen gar nicht in den Entscheidungsfokus. "Gemäß der Videobeweis-Richtlinien haben die Schiedsrichter hier keinen Entscheidungsspielraum, wenn sie den Videobeweis heranziehen", erklärt Kay Holm. "Die Szenen, die sie sehen, müssen sie regeltechnisch bewerten und dürfen sie nicht ausblenden.”
10. Probleme beim elektronischen Team-Timeout
Kommt es zu Situationen beim elektronischen Team-Timeout (Buzzer), könnte der Videobeweis ebenfalls helfen. Das betrifft etwa die Frage, welche Mannschaft im Ballbesitz war oder wer den wann Buzzer betätigt hat. In der HBL wird das aber zurzeit nicht angewandt, weil es keine Kamera am Tisch gibt, die den Timeout-Buzzer aufnehmen könnten. Die Regularien sehen also wie in Fall 6 diese Nutzung momentan nicht vor.
11. Situationen mit möglichem Protest
Wenn eine Entscheidung später einen Protest oder Einspruch nach sich ziehen könnte, dürfen Schiedsrichter beziehungsweise Delegierte den Videobeweis nutzen, um maximale Klarheit zu schaffen. "Protest kann nur in spielentscheidenden Situationen eingelegt werden und hierbei sollen die Schiedsrichter ohnehin den Videobeweis heranziehen", sagt Kay Holm. "Die HBL-Regeln geben zudem klar vor, dass Vereine keinen Protest einlegen können in Bezug auf die Nutzung des Videobeweises."
Diese Linie gilt für die HBL-Schiedsrichter bei der Nutzung des Videobeweises
Wie schnell müssen Schiedsrichter den Videobeweis nehmen?
Der Videobeweis darf nicht beliebig lange nach einer Szene eingesetzt werden. Maximal bis zum zweiten Ballbesitzwechsel dürfen die Schiedsrichter bei der Betrachtung einer Szene zurückgehen - die Entscheidung zur Überprüfung muss in direktem Zusammenhang mit der Situation stehen.
Wie sollen Schiedsrichter damit umgehen, wenn Spieler oder Offizielle den Videobeweis-Einsatz fordern?
"Wir haben früh kommuniziert, dass das Videobeweis-Fordern beispielsweise durch das Deuten eines Bildschirm-Rechtecks mit den Fingern als unsportliches Verhalten gewertet wird und das kam auch in der Vergangenheit sehr selten vor", sagt Kay Holm. "Bei Spielern bedeutet das eine Zeitstrafe, bei Offiziellen zunächst eine Verwarnung und im Wiederholungsfall eine Zeitstrafe."
Was machen Schiedsrichter, wenn sie ihre Zweifel durch das Betrachten der Szenen auf dem Bildschirm nicht auflösen können?
Die Linie ist hier klar: Die Schiedsrichter müssen bei jeder Entscheidung zunächst selbstständig zu einer Wahrnehmung gelangen. Bei Unsicherheit können sie, in bestimmten Anwendungsfällen den Videobeweis heranziehen. Bringen die Bilder aber keine Klarheit – beispielsweise auch aufgrund technischer Fehler – entscheiden die Schiedsrichter auf Basis ihrer eigenen Wahrnehmung.
Gerade bei Regel 8 besteht die Gefahr, dass Schiedsrichter-Teams sehr unterschiedlich den Videobeweis heranziehen, wodurch Mannschaften oder Spieler sich ungerecht behandelt fühlen können. Wie versucht das DHB-Schiedsrichterwesen hier entgegenzuwirken?
Vor allem in der vergangenen Saison wurde häufig kritisiert, dass aufgrund der Zuhilfenahme des Videobeweises vergleichsweise viele Rote Karten vergeben wurden. Die Zahlen bestätigen diesen Eindruck aber nicht. "Wir hatten vergangene Saison vergleichsweise häufig den Fall, dass die Schiedsrichter wegen Gesichtstreffern den Videobeweis genutzt haben", sagt Kay Holm. "Auf der anderen Seite hatten wir dann aber vergleichsweise selten die Entscheidung auf Disqualifikation." An dieser Stelle hat man nachjustiert, die klare Linie ist: Die Schiedsrichter sollen schneller auf eine Zeitstrafe ohne Ansicht der Bilder gehen, wenn eine Rote Karte gar nicht infrage kommt.
Auf die Frage "wann nutzen die Schiedsrichter das Tool Videobeweis" kann man folgende grundlegende Antwort geben:
- Die konkreten Fälle, in denen die Schiedsrichter-Beweis nutzen dürfen, sind klar definiert
- Die Schiedsrichter bilden in jeder Situation eine eigene Wahrnehmung, bei Unsicherheit können sie den Videobeweis zur Unterstützung hinzunehmen
- Spielentscheidende Situationen in den letzten 30 Sekunden sind ein Sonderfall
- Wie weit die Schiedsrichter zurückspulen dürfen, ist klar definiert; wenn sie im Video einen Regelverstoß sehen, müssen sie ihn ahnden
"Am Ende ist der Videobeweis ein Instrument zur Unterstützung der Schiedsrichter in schwierigen Situationen", sagt Kay Holm. "Es bleibt eine Bewertungsfrage, ob er hinzugezogen werden soll oder nicht. Das kann und soll auch nur das Schiedsrichter-Team selbst entscheiden. Der Videobeweis insgesamt sorgt für mehr Gerechtigkeit, kann aber in einem so dynamischen Kontaktsport wie Handball nie zu einer völligen Vermeidung von Fehlern führen."
Wenn die Nutzung des Videobeweises eine Bewertungsfrage ist, kann nicht verhindert werden, dass in manchen Szenen der Videobeweis verwendet wird und in anderen nicht. Durch die klaren Anwendungsfälle und die eindeutige Auslegung herrscht aber eine eindeutige Linie, auf die sich alle Protagonisten einstellen können.
Quelle: DHB











